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Gültige GAEB Datei Endungen GAEB-Datei

Gültige GAEB Datei Endungen erklären wir Ihnen hier in einer kompakte Erläuterung zu den gültigen GAEB Datei Endungen. Die Bedeutung der einzelnen Ausführungen von GAEB-Dateien haben wir leicht erklärt.

Die Bedeutung der Datei-Endungen wird Ihnen hier von uns leicht erklärt. Der Inhalt der Datei muss zur Date-Endung passen. Eine Datei wird nicht zu einer gültigen GAEB-Datei, wenn Sie zum beispiel eine PDF-Datei einfach in eine X83-Datei umbenennen. Es kommt immer auf den Inhalt an.

GAEB Standard für GAEB-Dateien

Den GAEB-Datenaustausch gibt es seit 1985. Von damals bis heute werden die Regelungen für den GAEB-Datenaustausch laufend weiter entwickelt und verbessert.

Zur besseren Unterscheidung von großen Schritten bei dieser Entwicklung haben die Dateien von unterschiedlichen Regelungen auch unterschiedliche Datei-Endungen. Die erste der drei Stellen der Datei-Endung steht für den GAEB-Standard.

GAEB84 und GAEB 90 – von 1985 bis 1999

In den ersten Regelungen haben die GAEB-Dateien die Endung Dxx

GAEB 2000 – von 2000 bis 2001

Pxx

GAEB DA XML – seit 2002

Xxx

GAEB Austauschphasen

Im Rahmen eines Bauprozesses gibt es unterschiedliche Prozessschritte im GAEB-Datenaustausch. Diese Datenaustauschphasen sind mit unterschiedlichen Nummern in der Datei-Endung gekennzeichnet. Hierfür werden die zweite und dritte Stelle verwendet.

80 – Universelle LV-Daten

Mittels der X80 können beliebige LV-Daten zwischen Partnern, losgelöst von einer bestimmten Prozessphase, ausgetauscht werden. Es gibt kaum Pflichtfelder bzw. Einschränkungen bei dieser freien Austauschphase.

81 – Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung besteht aus der Baubeschreibung, dem LV und den notwendigen Anlagen.
Das LV besteht immer aus den nach Ordnungszahlen geordneten Beschreibungen der Teilleistungen mit ihren Attributen. Es enthält in der Regel keine Preise.

82 – Kostenanschlag

Der Kostenanschlag besteht aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen und dient den Entscheidungen über die Vergaben und Ausführungen. Er ist gleichzeitig bei Fortschreibung Grundlage für die Kostenkontrolle während der Bauausführung.

83 – Angebotsaufforderung

Nach fachlicher Abstimmung wird das Leistungsverzeichnis ohne Preise den an der Ausführung der Bauleistung interessierten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugeleitet. Die Angebotsaufforderung kann sich auch auf Nachtragsleistungen erstrecken.

84 – Angebotsabgabe

Die Bieter, die sich an dem Angebotsverfahren beteiligen, ergänzen das Leistungsverzeichnis mit ihren Preisen, Bietertextergänzungen und freien Mengen und senden es als Angebot an die ausschreibende Stelle zurück. Der Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes ist in der Angebotsaufforderung fest vorgegeben. Das Angebot kann sich auch auf vom Auftraggeber angefragte Nachtragsleistungen erstrecken.

84P – Preisspiegel

Der Auftraggeber wertet die eingegangen Angebote (X84) in einem Preisspiegel aus. Die Auswertung erfolgt sowohl auf Einheitspreisebene als auch über die Angebotssumme.

85 – Nebenangebot

Zusätzlich zum Hauptangebot kann der Bieter ein Nebenangebot mit alternativen Ausführungsarten abgeben. Ob ein Nebenangebot zugelassen ist, entscheidet der Auftraggeber. Das Angebot kann sich auch auf Nachtragsleistungen erstrecken, welche nicht vom Auftraggeber angefragt wurden.

86 – Auftragserteilung

Auf der Basis der von den Bietern abgegebenen und durch den Auftraggeber gewerteten Angebote wird der Auftrag zur Ausführung der Bauleistung dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Damit ist der Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. Diese Phase beinhaltet auch ggf. beauftragte Nachtragsleistungen.

87 – Auftragsbestätigung

Inhalt dieser Austauschphase ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

88 – Nachtrag

Auf der Basis des Hauptauftrags können während der Baudurchführung notwendige zusätzliche Bauleistungen vereinbart werden. Inhalt dieser Austauschphase können einzelne Nachträge oder der komplette Auftragsbestand sein.

89 – Rechnung

Die Rechnung wird mit den zugehörigen Leistungs- und Mengenansätzen übergeben; ggf. einschließlich der Zahlungshistorie aus vorangegangenen Rechnungen. Die Mengenansätze können auch an dieser Stelle durch Aufmaße belegt werden (z.B. REB/GAEB-VB).

Welche Phasen bei welchem Standard

Im Laufe der Weiterentwicklung fließen immer neue Erkenntnisse aus der Praxis in das Regelwerk ein.

Dabei hat es auch immer wieder Änderungen in den Phasen gegeben

VersionXML 3.3XML 3.2XML 3.1XML 3.0XML 2XML 120009085
Jahr201920132007200420032002200019901985
80XXXXXXX
81XXXXXXXXX
82XXXXXXXXX
83XXXXXXXXX
84XXXXXXXXX
84PX
85XXXXXXXXX
86XXXXXXXXX
87XXXX
88XXXX
89XXXXXX

Weitere GAEB – Austauschphasen

neben den 80er-Phasen, welche den Datenaustausch rund um das Leistungsverzeichnis behandeln, gibt es im Bauprozess noch weitere Projektphasen zum Austausch von Informationen zwischen den am Bau beteiligten Partner.

Gültige GAEB Datei Endungen
GAEB-Datei
Original Bild des GAEB Stand 01.2019

Offizielle Information des GAEB zum Datenaustauch
GAEB DA XML Version 3.3, Beta Stans 2019-11